
Die actio noxalis ist eine auf das frühe römische Recht zurückgehende Haftung des Gewalthabers für den Gewaltunterworfenen. Sie regelt die Rechtsverhältnisse, wenn der Gewaltunterworfene, etwa ein Sklave oder ein Hauskind, einem Dritten einen Schaden zufügt. Hierbei stellt die Noxalhaftung den Gewalthaber als Anspruchsgegner vor die Wahl, en...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Actio_noxalis
Keine exakte Übereinkunft gefunden.